Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen, sind die Beschäftigten im Baubereich einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die besonderen Gefahrensituationen auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, dass Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Die 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung (BaustellV) versucht vor allem durch vorbeugende Planung und Kommunikation zwischen den Beteiligten des Baugeschehens sowie durch Information und Kontrolle mehr Sicherheit für die Beschäftigten zu schaffen.

Die Baustellenverordnung gilt für alle Bauvorhaben und muss von der den Bau in Auftrag gebenden Person umgesetzt werden. Wir übernehmen für Sie die Pflichten aus der Baustellenverordnung und

  • erstellen die Vorankündigung,
  • arbeiten den SiGe-Plan aus,
  • führen Kontrolle auf der Baustelle durch und
  • stellen die SiGe-Unterlage zusammen

Dabei können wir die Leistungen einzeln oder im Komplettpaket ausführen.

Referenzen

  • Neubau eines Radweges zwischen den Ortschaften Helstorf und Mandelsloh, NLStBV GB Nienburg
  • Bau der Ortsentlastungsstraße Südring in Nienburg/Weser
  • Umbau des Knotenpunktes B 215 / Südring / Mindener Straße in einen Kreisverkehrsplatz in Nienburg / Weser
  • Fahrbahnausbau der Mecklenhorster Straße / Hannoversche Straße in der Ortsdurchfahrt Neustadt am Rübenberge
  • Neubau der Ortsdurchfahrt, der Bibliothek, des Stadtplatzes und der Kläranlage in Rehburg-Loccum
  • Ausbau der Straße „Am Windmühlenberg“ in Gifhorn
  • Instandsetzung der Bauwerke 9 und 13 in der Stadt Gifhorn
  • Neubau eines Radweges im Zuge der B 441 von Nendorf nach Stolzenau, Landkreis Nienburg / Weser
  • Radwegneubau im Zuge der K 29 Pennigsehl, Landkreis Nienburg / Weser